Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Folgenden wird aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung nur die männliche Form verwendet.
1. Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten und besteht aus Begrüssung, Orientierung, praktischem Fahrunterricht, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung. In der Regel werden Doppellektionen durchgeführt.
2. Mit der einmaligen Gebühr von 150 Franken ist der Fahrschüler für allfällige Schäden am Fahrzeug, die während der Fahrstunden entstehen, vollkaskoversichert. Den Selbstbehalt übernimmt die Fahrschule. In diesem Preis sind auch Administrations-, Beratungs- und Organisationskosten enthalten. Ausserdem werden Übertretungsanzeigen, die während den Fahrlektionen entstehen, von der Fahrschule übernommen.
3. Vereinbarte Fahrlektionen sind verbindlich. Meldet sich der Fahrschüler telefonisch mindestens 48 Stunden vor Lektionsbeginn ab, wird die Lektion nicht verrechnet. Bei kurzfristigeren Absagen liegt die Verrechnung im Ermessen des Fahrlehrers.
4. Fahrschüler und Fahrlehrer treffen, sofern verkehrsbedingt möglich, pünktlich am vereinbarten Ort ein. Verspätungen seitens der Fahrschule werden nachgeholt. Verspätungen seitens des Fahrschülers verfallen und können nicht nachgeholt werden. Beide Parteien sind gebeten, mindestens 15 Minuten zu warten, sofern sie keine telefonische Benachrichtigung erhalten.
5. Der Fahrschüler verpflichtet sich, bei Antritt der Lektion nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu stehen. Die Fahrfähigkeit muss gewährleistet sein. Der Lernfahrausweis ist stets mitzuführen. Drive-Coaching behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlung, die Fahrlektion/en abzusagen und zu verrechnen.
6. Über den Prüfungstermin entscheiden der Fahrschüler und der Fahrlehrer gemeinsam. Bei nicht vollständig erreichten Prüfungsreife obliegt es dem Fahrlehrer die Prüfung zu verschieben.
7. Angebotene Ausbildungsmodule sind ab Buchungsdatum drei Monate gültig. Bei vorzeitigem Abbruch eines Ausbildungsmoduls gibt es keine Rückerstattung der nicht besuchten Lektionen. Fünfer- und Zehnerabonnemente als auch Einzellektionen haben eine Gültigkeit ab Buchungsdatum von einem Jahr. Diese nicht aufgebrauchte Lektionen werden nach der Führerprüfung von der Fahrschule innert drei Tagen zurückerstattet.
8. Von Drive-Coaching angebotene Ausbildungen müssen im Voraus beglichen werden. Die Kosten und Zahlungsmöglichkeiten sind in der Rubrik Preise ersichtlich. Sämtliche Fahr- sowie Prüfungslektionen sind spätestens bis Prüfungsantritt zu begleichen. Mahnungen werden dem Fahrschüler jeweils 30 CHF in Rechnung gestellt. Im Streitfall zuständiges Gericht ist das Bezirksgericht in 8400 Winterthur.
9. Drive- Coaching behält sich das Recht vor, Preise anzupassen und Änderungen der AGB vorzunehmen.
Winterthur, 20. April 2023